Roadmap Grossen
Update 2025
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Wasserkraft und Solarstrom werden zum neuen “Dreamteam” der Schweizer Stromversorgung.
Editorial
Die Schweiz ist auf dem Weg in Richtung Netto Null. Per 01.01.2025 trat der erste Teil des neuen Stromgesetzes in Kraft, am 1.1.2026 der zweite Teil. Zeit für eine Zwischenbilanz. Die kürzeste Version davon: Wir sind auf Kurs, aber es bleibt viel zu tun. Eine etwas längere: Dank des Ausbaus des «Dreamteams» Wasserkraft und Solar, können wir sämtliche Schweizer Atomkraftwerke bis 2050 abstellen, müssen keine neuen bauen – und werden das Netto-Null-Ziel dennoch erreichen. Die Energie-Auslandabhängigkeit reduziert sie dabei massiv.
Vor mehr als fünf Jahren habe ich die Roadmap Grossen das erste Mal aufgelegt: Sie begründete meinen Weg, wie ich ihn für realistisch erachtet habe. Mit dem Ausbau von Solar-, Wasser- und Windenergie, der Steigerung der Effizienz, einem intelligenten Stromsystem (SmartGrid) und der Speicherung des Sommerüberschusses für den Winter (Power-to-X) – und ohne AKW. Im Wesentlichen blieben die Wegmarken mit dem aktuellen Update dieselben. Mit einer auf Versorgungssicherheit optimierten Bewirtschaftung der Speicherwasserkraft kommt zudem eine neue Wegmarke dazu. Wasserkraft und Solarstrom werden so zum neuen «Dreamteam» der Schweizer Stromversorgung.
Als nächste Etappe definiert das Stromgesetz Zwischenziele bis 2035. Und wie stehen wir heute da? Ziemlich gut, finde ich – und das möchte ich mit dieser Roadmap auch aufzeigen. Ebenso, dass wir nach dem guten Start nun keinesfalls nachlassen dürfen und den Weg konsequent weitergehen müssen.
Der Verbrauch fossiler Energie und der Stromverbrauch pro Kopf sinken und die Solarstromproduktion steigt rasant. Noch nie wurde in der Schweiz mit 81 TWh so viel Strom produziert wie im Jahr 2024. Der Strommarkt und sein Umfeld befinden sich im Umbruch. Die dezentrale Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bringt Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich – die technologische Entwicklung schreitet unaufhaltsam voran, Akzeptanz und Nachfrage für saubere Technologien steigen. Alles ist in Bewegung.
Was sich nicht verändert hat: Die Roadmap Grossen ist ein Grundlagenpapier, das die Diskussion über die Energiezukunft der Schweiz weiterhin beleben soll. Aus meiner Sicht ist die Energiewende ein Wettbewerb der Ideen – eine Form der Innovation, die der Schweiz schon immer eigen war.
Dieser Weg in Etappen entpuppt sich als Schweizer Königsweg, weil wir damit stets mit genügend Zeit auf technologische, gesellschaftliche und politische Entwicklungen reagieren können, ohne dass die Versorgungssicherheit je in Gefahr kommen darf.
Im Hinblick auf die nächste Etappe sind aus meiner Sicht Antworten auf folgende Fragen wichtig, die ich mit diesem Update zur Diskussion stelle:
- Welche Stufe der Eigenstromversorgung will die Schweiz und wie überbrücken wir allfällige Stromengpässe im Winter?
- Was passiert mit dem Stromüberschuss im Sommer?
- Wie integrieren wir den Solarstrom und Elektromobilität optimal ins System?
- Geht es wirklich ohne Atomkraft?
- Ist der eingeschlagene Weg finanzierbar?

Jürg Grossen, Unternehmer und Nationalrat
Frutigen, im Januar 2026
Die damaligen Berechnungen bewahrheiten sich in der heutigen Energierealität.
Roadmap Grossen, Update Januar 2026:
Eine Standortbestimmung
Im November 2020 erschien zum ersten Mal die Roadmap Grossen. Ein Grundlagen- und Diskussionspapier, in dem ich einen möglichen Weg für eine komplett erneuerbare Energieversorgung der Schweiz skizziert, nachvollziehbar begründet und zur Diskussion gestellt habe.
Gut fünf Jahre später zeigt sich: Die damaligen Berechnungen bewahrheiten sich in der heutigen Energierealität – und die politischen Forderungen aus der Roadmap wurden nicht nur weitgehend aufgenommen, sondern mit dem Stromgesetz auch deutlich vom Volk bestätigt (Tabellen 1 und 2).
Und es bestätigt sich ebenfalls: Die Schweiz kann sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen ab spätestens 2050 ganzjährig und eigenständig mit erneuerbarer Energie versorgen. Die Atomkraftwerke können vor 2050 vom Netz gehen, ihre Bandenergie passt nicht zum Strommix der Erneuerbaren. Allfällige Winterstromengpässe für kritische Versorgungslagen können mit bedarfsgerecht produzierenden Resilienzkraftwerken vermieden werden.
Die Roadmap definierte zu diesem Zweck fünf Wegmarken. Vier der fünf Wegmarken und ihr Zusammenspiel bleiben unabdingbar. Der Weg zur erneuerbaren Energieversorgung der Schweiz führt im Wesentlichen über die Stromeffizienz, die Elektrifizierung von Verkehr und Gebäude(heizungen), den Photovoltaik-Ausbau sowie ein intelligentes Stromsystem für die Harmonisierung von Produktion und Verbrauch.
Als neue Wegmarke wird eine auf Versorgungssicherheit optimierte Bewirtschaftung der Speicherwasserkraft definiert. Diese Massnahme ermöglicht eine Stromversorgung, die ganzjährig mit dem neuen «Dreamteam» Wasserkraft und Solarstrom sichergestellt wird. Die Saisonspeicherung mittels Power-to-X wird neu zu einer von mehreren interessanten Optionen. Einerseits für eine optimierte Selbstversorgung (Resilienzkraftwerke), andererseits für den fossilfreien Betrieb von Industrieprozessen, Bau- und Landmaschinen, Schiffs- und Flugverkehr. Power-to-X ist für die Resilienz besonders dann eine sinnvolle Lösung
- wenn die Stromeffizienz wie im Stromgesetz gefordert (nur) zu 26 Prozent umgesetzt würde statt wie in der Roadmap Grossen beschrieben zu 40 Prozent
- wenn Import nicht oder nur stark begrenzt möglich wäre
- und wenn die Bewirtschaftung der Speicherwasserkraft weder durch den Markt noch durch die Politik auf Versorgungssicherheit ausgelegt würde.
Fünf Wegmarken der Roadmap Grossen 2020 - Beurteilung 2025
| Wegmarke | Beschreibung | Quelle | |
|---|---|---|---|
| Steigerung der Stromeffizienz um 40 Prozent |
Energiegesetz, Art. 3 Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 13 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 5 Prozent zu senken. Die -5% im Jahr 2050 sind eine Stromeffizienz von 26% gemäss Roadmap Grossen. Die Roadmap fordert aber 40%. |
Quelle: Energiegesetz Quelle: Potenzial-Analyse UVEK |
✔ |
| Elektrifizierung der Sektoren Verkehr und Gebäude |
Elektrifizierung Verkehr: heute rund 250’000 Elektro-Personenwagen, Marktanteil bei Neuzulassungen rund 22% (BEV) Elektrifizierung Gebäude (heizungen): heute rund 450’000 Wärmepumpen |
Quelle: Swiss eMobility Quelle: Statista |
◼ |
| Massiver Zubau von Photovoltaik |
Energiegesetz, Art. 2 Die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, hat im Jahr 2035 mindestens 35’000 GWh und im Jahr 2050 mindestens 45’000 GWh zu betragen. Dringliche Massnahmen, Energiegesetz, Art. 71a Alpine Solaranlagen |
Quelle: Energiegesetz Quelle: Energie-Dashboard Schweiz BFE |
◼ |
| Saisonspeicher mittels Power-to-X |
Anpassung Bewirtschaftung Speicherseen Energiegesetz, Art. 2 Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr (1. Oktober–31. März) soll netto den Richtwert von 5 TWh nicht überschreiten. |
Quelle: Energie-Dashboard Schweiz BFE Quelle: Energiegesetz |
✖ |
| Harmonisierung von Energieverbrauch und -produktion |
Stromversorgungsgesetz, Art. 17d Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber können sich zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft zusammenschliessen und die selbst erzeugte Elektrizität innerhalb dieser Gemeinschaft absetzen. Energiegesetz, Art. 17d, Abs. 1, vierter Satz Virtueller ZEV Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zur Definition und Eingrenzung des Orts der Produktion; er kann die Nutzung von Anschlussleitungen erlauben. |
Quelle: Stromversorgungsgesetz Quelle: Energiegesetz Quelle: SmartGridready |
◼ |
Tabelle 1: Wie wurden die 5 Wegmarken der Roadmap Grossen 2020 umgesetzt.
Politische Forderungen Roadmap Grossen 2020 - Beurteilung 2025
Zur Realisierung der Roadmap Grossen sind folgende politischen Rahmenbedingungen umzusetzen oder anzupassen:
| Politische Forderung | Beurteilung / Stand 2025 | |
|---|---|---|
| deutliche Erhöhung der Ausbauziele für Photovoltaik | Gemäss Energiegesetz, Art. 2 | ✔ |
|
Offensive für den raschen und starken Zubau von Photovoltaik-Anlagen; Weiterentwicklung des Fördersystems mit Einmalvergütungen und Auktionen, verstärkte Ausrichtung auf Winterstrom-Produktion, Einführung virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) mit Anpassung der Gebühren für Netzkosten und Lastspitzen (Basis für Smart-Grid), sowie Reduktion der administrativen, regulatorischen Hürden zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen |
ab 2025 höhere Förderbeiträge für senkrechte PV-Anlagen vZEV per 1.1.25, LEG per 1.1.26 möglich Die Bewilligung von PV-Anlagen ist momentan oft langwierig, Anlagen werden z.T. nicht bewilligt wegen Netzengpässen. Es wird zu stark auf die kWp statt auf die Leistung am HAK geschaut. |
✔ |
| Unabhängigkeitsgrad und Resilienz festlegen | Gemäss Energiegesetz, Art. 2 maximaler Import definiert, aber Resilienz (z.B. durch andere Bewirtschaftung der Wasserkraft) noch zu wenig beachtet | ✖ |
| Stromabkommen mit der EU | Teil der Bilateralen III | ◼ |
| Vollständige Strommarktliberalisierung (ev. schrittweise) | vZEV und LEG sind kleine Liberalisierungsschritte | ◼ |
| Förderung der Power-to-X-Technologie von der Forschung bis zur Realisierung als Ergänzung zur Speicherwasserkraft | Im Energiegesetz wurde Power-to-X nicht als Lösung beschrieben | ✖ |
| weitere Senkung der Flottenziele für Fahrzeuge | 2023 erstmals CO2-Zielwerte erreicht | ✔ |
| bessere Rahmenbedingungen zur Installation von E-Auto-Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, in öffentlichen Zonen und an Arbeitsplätzen | mehr Förderbeiträge, allerdings immernoch kein Recht auf Laden für Mieter:innen | ◼ |
| weitere Erhöhung der CO2-Abgaben auf Brennstoffen | letzte Erhöhung per 2022 | ✖ |
| Umsetzung der Energiestrategie 2050 in den Kantonen (MuKen) | Alle Kantone haben MuKEn 2014 implementiert, MuKEn 2025 sind erarbeitet | ✔ |
| Senkung der administrativen und regulatorischen Hürden für Gebäudesanierungen | ✖ |
Tabelle 2: Wie wurden die politischen Forderungen der Roadmap Grossen 2020 umgesetzt.
Im Stromgesetz stehen ambitionierte Ausbau- und Effizienz-Ziele.
Am 9. Juni 2024 hat die Stimmbevölkerung das neue Stromgesetz mit 69 Prozent Zustimmung klar angenommen. Dieses Ja verlangt eine Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien, entsprechend wurden ambitionierte Ziele beschlossen: Etwa der Ausbau auf 45 Terawattstunden (TWh) aus erneuerbaren Quellen neben der Wasserkraft bis 2050; davon wurden bis heute bereits gut 8 TWh realisiert. Die Solarenergie mit einem theoretischen Produktionspotenzial von über 100 TWh soll am meisten zur Zielerreichung beitragen. Auch bei der Energieeffizienz wurden mit dem Gesetz ambitionierte Ziele beschlossen (siehe Abschnitt «Herleitung Entwicklung Stromverbrauch bisher und bis 2050»).
Dass die Schweiz auf gutem Weg ist, zeigen folgende Fakten:
- Die PV-Produktion deckt 2025 bereits 14 Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz; Anteil stark steigend. Damit ist die Schweiz gemäss Vorgaben des neuen Stromgesetzes auf Zielkurs 2050.
- Allein die 2023 und 2024 erstellten Solaranlagen produzieren jährlich mehr Strom als das inzwischen abgeschaltete AKW Mühleberg in einem Jahr lieferte.
- Die in der Schweiz aktuell installierten Solaranlagen produzieren rund 27 Prozent ihrer Jahresproduktion im Winterhalbjahr. Einen wesentlichen Anteil davon produzieren sie im versorgungskritischen Monat März, wenn die Speicherseen nahezu leer sind.
- Der Gesamtenergieverbrauch der Schweiz sinkt dank der Elektrifizierung und der Effizienz seit 2010 kontinuierlich. Dies, obwohl Bevölkerung, Wirtschaft und Mobilität stark gewachsen sind. Elektrifizierung an sich bedeutet schon eine grosse Steigerung der Effizienz: Elektroautos haben einen zwei- bis dreimal so hohen Wirkungsgrad wie Autos mit Verbrennungsmotoren, Wärmepumpen nutzen vorhandene Umgebungswärme und sind im Durchschnitt viermal so effizient wie fossile Heizungen.
- Der Stromverbrauch ist trotz des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums, trotz fast einer halben Million installierter Wärmepumpen und rund 250’000 Elektroautos stabil. Der Verbrauch pro Kopf sinkt dank effizienterer Geräte und Systeme deutlich. Energie- und Stromeffizienz übertreffen die gesteckten Zwischenziele, haben jedoch weiterhin grosses Potenzial. Das hält das Bundesamt für Energie in seinem Bericht «Betrieb ohne Nutzen» fest.
- Die Schweiz produzierte mit 81 TWh im 2024 so viel Strom wie noch nie. (Energie-Dashboard Bundesamt für Energie) – rund 20% mehr als der Landesverbrauch (Artikel Stromversorgung 2024). In der Jahresbilanz ist und bleibt die Schweiz ein Stromexportland.
- Die Schweiz exportierte im Winterhalbjahr (Oktober–März) 2023/2024 rund 2 TWh Strom. während im Winter 2024/2025 rund 0.7 TWh importiert wurde. Die Bilanz im Winter wird auch in Zukunft schwanken, der Import von günstigem, erneuerbarem Winterstrom aus Europa macht wirtschaftlich Sinn. Deshalb soll die starre Import–Grenze von 5 TWh aufgehoben werden.
- Solarstrom trägt auch im Winterhalbjahr viel zur Versorgung bei und kann ganzjährig dank SmartZEV, vZEV, LEG, Batterien, Elektroautos und SmartGridready netzschonend ins Stromsystem integriert werden, wie das Netto-Null-Gebäude der Firma elektroplan Buchs & Grossen AG in Frutigen beispielhaft zeigt.
Der Weg bis 2050
Das neue Stromgesetz schafft Rahmenbedingungen, welche die Energiewende und damit auch das Ziel Netto Null der Schweiz bis 2050 ermöglichen; im Kern wurden damit die politischen Forderungen der Roadmap Grossen aus dem Jahr 2020 übernommen. Der Stromverbrauch wird mit der Elektrifizierung von Verkehr und dem Ersatz fossiler Heizungen ansteigen. Um die erneuerbare Stromversorgung auch im Winter sicherzustellen, muss neben dem Ausbau von Sonnen-, Wind-, Biomassen- und Wasserkraft insbesondere die Bewirtschaftung der Speicherwasserkraft den neuen Bedingungen angepasst werden.
Die Stromversorgung im Winter kann durch eine auf Versorgungs- sicherheit optimierte Stromproduktion der Speicherwasserkraft sichergestellt werden.
Die Stromversorgung im Winter kann durch eine auf Versorgungssicherheit optimierte Stromproduktion der Speicherwasserkraft sichergestellt werden. Der Ausbau der Wasserkraft (Projekte aus dem Stromgesetz) erhöht die Gesamtkapazität der Speicherseen um rund 2 TWh. Mit der optimierten Bewirtschaftung werden die Speicherseen von Ende Oktober bis Ende Februar entleert (mit lila Linien dargestellt). In diesem Szenario wird in Kauf genommen, dass die Speicherseen Ende Februar im Extremfall in dem kein Import möglich ist bis auf ein Minimum leer sind. Ab März kann wieder mit Solarstrom in ausreichenden Mengen gerechnet werden, so dass die Versorgung sichergestellt ist. Zusätzliche Entlastung bei der Winterstromversorgung könnten saisonale Wärmespeicher, Geothermie sowie zusätzliche Stromproduktion aus Wind- oder Biomasse bringen. Zudem sollte aus Gründen der Versorgungssicherheit und der vorteilhaften wirtschaftlichen Aspekte die gesetzliche Importbeschränkung von 5 TWh aufgehoben werden.
Der Stromüberschuss im Sommer kann exportiert, in Saisonwärmespeichern verbraucht oder mittels Power-to-X in Wasserstoff oder synthetische Treibstoffe umgewandelt werden (Säulenfläche oberhalb der roten Verbrauchslinie von April bis September). Eine zentrale politische und wirtschaftliche Sicherheit für die Schweizer Stromversorgung bringt ein Stromabkommen mit der EU.
Besteht die politische Forderung nach zusätzlicher Sicherheit, liegt der Betrieb bereits vorhandener Notstrom-Aggregate in Spitälern, Verteilzentren et cetera bei einer Mangellage nahe. Mit einer definierten Anzahl X-to-Power-Kraftwerke (Gas, Syngas, Synfuels) liesse sich die Resilienz weiter erhöhen.
Herleitung Bewirtschaftung Speicherwasserkraft
Die heutige Stromproduktion aus Speicherwasserkraft ist stark vom internationalen Markt getrieben (siehe Abbildungen 3 und 4). Mit dem Ergebnis, dass im Oktober und November 2024 ein Grossteil des Stroms aus Speicherkraft exportiert wurde, obwohl der Füllstand der Speicherseen am 25. November bei lediglich 68.6 Prozent lag. Zu Jahresbeginn 2025 lag er bei 52.3%. Im heutigen Marktumfeld kann dies durchaus Sinn machen. Mit einem optimalen Stromabkommen mit der EU wäre diese Marktorganisation auch in Zukunft eine gute und wirtschaftlich günstige Lösung. Mit Blick in die Zukunft empfehlen sich im Falle ohne oder mit einem mangelhaften Stromabkommen sowie aus Resilienzgründen jedoch regulatorische Anpassungen im Bereich der Winterreserve, falls sich der Markt nicht automatisch an die dann herrschenden Gegebenheiten anpassen sollte. Die Schweiz hat für essentielle Güter sogenannte Pflichtlager. Strom ist unverzichtbar für Gesellschaft und Wirtschaft und gehört zu diesen Gütern. Aus diesen Gründen könnte die Winterreserve bei sich ankündigender kritischer Versorgungslage in den Speicherseen in Zukunft konsequenter so bewirtschaftet werden, dass sie bis Ende Februar auch extreme Wettersituationen abfangen kann quasi ein „Pflichtlager Strom“. So könnte beispielsweise die Produktion aus Speicherwasserkraft regulatorisch so lange beschränkt bleiben, bis die Speicherseen maximal gefüllt sind und das gesamte Produktionspotenzial bis Ende des kommenden Februars den bis dahin erwarteten Bedarf decken kann. Ab März kann wieder mit Solarstrom in ausreichenden Mengen gerechnet werden. Diese neue Flexibilität für die Speicherwasserkraft ergibt sich erst dank dem starken Ausbau der Photovoltaik.
Die folgende Abbildung 3 illustriert die «Stromvergoldung» im Oktober/November 2024. Die schwarz-weiss schraffierte Fläche zeigt die Stromproduktion für den Export zu Lasten der Versorgungssicherheit. Die Speicherseen waren deshalb am 25. November nur noch zu 68.6 Prozent gefüllt (Abbildung 4). Die Speicherseen wurden mit einem isolierten Blick auf die Versorgungssicherheit zu früh und zu schnell entleert. Ähnliches war im 2025 zu beobachten, wo von Juni bis September viel Strom exportiert, die Speicherseen nie ganz gefüllt und ab Oktober viel Strom importiert wurde. Ähnliche Muster waren schon in den vergangenen Winterhalbjahren zu beobachten. In einer normalen Versorgungslage ist dieses Muster zielführend, stabilisiert die europäische Stromversorgung und führt zu tiefen Preisen für alle. Für allfällige kritische Versorgungslagen muss politisch festgelegt werden, ob die Stromversorgung mit Resilienzkraftwerken und/oder mit einer Winterreserve bei den Speicherseen sichergestellt werden soll.
Abbildung 3: Strom aus Speicherwasserkraft wird aus wirtschaftlichen Gründen exportiert. Quelle
Abbildung 4: Die Speicherseen waren Ende Sommer 2024 voll. Ende November 2024 waren sie nur noch zu rund 68% gefüllt. Quelle
Swiss Energy-Charts
Das Schweizer „Dream-Team“ Solarstrom und Wasserkraft 2024 an der Arbeit. Schon heute arbeiten die Photovoltaik und die Wasserkraft in der Schweiz weitgehend optimal zusammen. Die drei Grafiken von Swiss-Energy-Charts (Heat-Map) zeigen den zeitlichen Verlauf der Strom-Produktion 2024:
– Die Photovoltak folgt dem Tages-Sonnengang, mehr Strom im Sommer, weniger im Winter.
– Die Produktionspitzen der Speicher-Wasserkraftweke sind neu am Morgen und am Abend.
– Die Pumpspeicher-Wasserkraftwerke arbeiten, noch ausgeprägter am Morgen und am Abend.
Aus der Überlagerung der drei Kraftwerks-Typen ergibt sich eine optimale Anpassung an den Tages-Verbrauch mit der indirekten Speicherung durch die Wasserkraftwerke!
Die Schweizer PV-Anlagen mit 9.8 GW Gesamtleistung (Stand Ende 2025) haben im Winter 2024/2025 rund 2 TWh Winterstrom produziert.
Quelle: Swiss Energy-Charts
Die Stromeffizienz ist und bleibt ein zentraler Pfeiler der Roadmap Grossen.
Herleitung Entwicklung Stromverbrauch und -effizienz bisher und bis 2050
Die Stromeffizienz ist und bleibt ein zentraler Pfeiler der Roadmap Grossen. Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum haben sich seit 2010 vom Stromverbrauch entkoppelt. Diese Entwicklung ist signifikant und die Prognosen gehen davon aus, dass sie sich fortsetzt. Die Wirkung der Stromeffizienz (Minderverbrauch) reduziert den Mehrverbrauch durch das Bevölkerungswachstum und die Elektrifizierung von Heizungen und Mobilität. Der Landesverbrauch steigt deshalb und dank dem Roadmap-Ziel von 40% Stromeffizienz von heute 60 TWh moderat auf 71.3 TWh bis im Jahr 2050 an. Die Speicher-, Umwandlungs- und Leitungsverluste (heute 5.6 TWh und im Jahr 2050 8 TWh) sind dabei eingerechnet. Die Statistiken unterscheiden zwischen Endverbrauch und Landesverbrauch. Die Differenz entspricht den Verlusten (Endverbrauch plus Verluste gleich Landesverbrauch). Das im Stromgesetz festgelegte Ziel beim absoluten Stromverbrauch pro Kopf (minus 5 Prozent gegenüber Jahr 2000; Art. 3 Abs.2) entspricht 26% Stromeffizienz bis 2050 (rot gestrichelte Linie in Abbildung 2).
Wie gross das Effizienzpotential ist, zeigt das Netto-Null-Gebäude der Firma elektroplan Buchs & Grossen AG in Frutigen eindrücklich auf. Die Wirkung der Stromeffizienz – der Minderverbrauch dank intelligenter Energienutzung – reduziert den Mehrverbrauch durch das Firmen- und Wirtschaftswachstum und die komplette Elektrifizierung der Firmen-Poolfahrzeuge deutlich.
Spätestens im Jahr 2050 spielen AKW für die Stromversorgung der Schweiz keine Rolle mehr.
Exkurs Atomkraftwerke
Kraftwerke, die neu erstellt werden, müssen in der Art der Stromproduktion zum beschlossenen Strommix 2050 aus Wasser, Solar, Wind und Biomasse passen. Beim Atomstrom ist dies nicht der Fall: Ein AKW liefert im Betrieb ständig und konstant Strom solange sie am Netz sind – egal, ob die Energie gebraucht wird oder nicht. Diese sogenannte Bandenergie überlastet das System; theoretisch müssten/könnten die AKW ab spätestens 2035 von März bis November abgestellt werden; mit entsprechenden Auswirkungen auf die Rendite. Spätestens im Jahr 2050 spielen AKW für die Stromversorgung der Schweiz keine Rolle mehr, was das Klumpenrisiko reduziert. Hinweis: 2025/2026 fällt das AKW Gösgen mehrere Monate ungeplant aus.
Der Bundesrat schlägt im Rahmen eines Gegenvorschlages zur «Blackout-Initiative» vor, das Neubauverbot für AKW aufzuheben. Diese Aufhebung wäre dann angezeigt, wenn auch tatsächlich neue AKW gebaut werden sollten. Dieser Weg macht aber aus den oben genannten Gründen weder technisch noch ökonomisch Sinn.
Neue AKW widersprechen zudem den Kundenbedürfnissen: Wirtschaft und private Strombezüger kaufen heute zu rund 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen und nur zu rund 20 Prozent aus AKW, wie ein Bericht von Pronovo zeigt. In den vergangenen Jahren haben AKW rund 30 Prozent zur Stromproduktion beigetragen, weshalb rund ein Drittel des Schweizer AKW-Stroms in der Herkunftsbilanz exportiert werden musste.
In den Wintermonaten wäre die eigenständige Stromversorgung ohne AKW und ohne Import nicht gesichert.
Die Etappe bis 2035
Im Stromgesetz ist das Jahr 2035 als Etappenziel festgelegt. Dieses Ziel ist sehr ambitioniert, die Versorgung sieht 2035 wie folgt aus:
- Die Schweiz versorgt sich mit einem Mix aus erneuerbaren Quellen sowie den AKW Gösgen und Leibstadt.
- Beznau I und II sind nicht mehr am Netz.
- Von März bis Oktober sind AKW für die Stromversorgung irrelevant.
- In den Wintermonaten wäre die eigenständige Stromversorgung ohne AKW und ohne Import nicht gesichert. Mit dem im Stromgesetz vorgesehenen maximalen Import von 5 TWh im Winterhalbjahr sind die AKW jedoch bereits ab 2035 verzichtbar. Wie lange ein Weiterbetrieb als Resilienz-Kraftwerke noch Sinn macht, hängt u.a. von der Entwicklung der Technologien sowie von geopolitischen und unseren energiepolitischen Entscheidungen ab.
Kosten
Über alle Investitions- und Betriebskosten gesehen, sinken die jährlichen Energiekosten für die Konsument:innen gegenüber dem Szenario «Weiter wie bisher». Das belegt eine Studie der ETH Zürich zur Roadmap Grossen. Das bedeutet auch: Der eingeschlagene Weg ist finanzierbar.
Die Kosten für den Umbau des Energiesystems auf «Netto Null» bis 2050 hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen technologische Entwicklungen, politische Entscheidungen ebenso wie gesellschaftliche Veränderungen.
Zum Energiesystem gehören:
- Infrastrukturen zur Energieproduktion und -Speicherung wie (Pump-)Speicherwasserkraftwerke, Laufwasserkraftwerke, PV-Anlagen, Biomasseanlagen, Windkraftwerke, Power-to-X-Anlagen, Batteriespeicher, etc.
- Infrastrukturen zur Energieumwandlung und -Verteilung wie Transformatoren, Stromnetze, Gasnetze, Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität, etc.
- Energieverbraucher wie Heizungen, Elektrofahrzeuge, Geräte, Motoren, Leuchtmittel, etc.
Alle diese Elemente des Energiesystems müssen gebaut, betrieben, unterhalten, saniert, sowie alters- oder technologiehalber regelmässig ersetzt werden – mit entsprechenden Kostenfolgen.
Kosten für den Umbau «Netto Null» auf Basis der Energieperspektiven 2050+ des Bundesamts für Energie (BFE)
Die Kosten entsprechen den Zusatzkosten des Szenarios «Netto Null» gegenüber dem Szenario «Weiter wie bisher».
Investitionskosten
Für die energetische Erneuerung, Modernisierung und den Ersatz bestehender Energieinfrastrukturen, Gebäude, Anlagen, Geräte und Fahrzeuge beträgt der zusätzliche Investitionsbedarf 109 Milliarden Franken bis 2050.
Betriebskosten
Die zusätzlichen Betriebskosten für die Wärmeerzeugung in Gebäuden (ohne Energiekosten), Haustechnikanlagen, Fahrzeugunterhalt, Betrieb und Unterhalt der Strom- und Fernwärme-Erzeugungsanlagen sowie Unterhalt der Stromnetze betragen bis 2050 rund 14 Milliarden Franken.
Energiekosten
Die fossilen Energien verschwinden bis 2050 komplett aus dem Energiesystem. Hohe Milliardenbeträge für Öl-, Gas und Uran fliessen bis dann nicht mehr ins Ausland ab (im Schnitt rund 12 Milliarden Franken). Gleichzeitig wird die Energieeffizienz verbessert. So können bis 2050 rund 50 Milliarden Franken an Energiekosten eingespart werden.
Fazit der Kostenstudie der ETH Zürich zur ersten Version der Roadmap Grossen 2020
- Die Roadmap Grossen ist machbar, d.h. in jeder Stunde der untersuchten Jahre (2030, 2040 und 2050) kann die Schweizer Stromnachfrage mit der inländischen Erzeugung gedeckt werden.
- Die Roadmap Grossen weist geringere Stromgestehungskosten auf als das Szenario «Weiter wie bisher».
- Die Roadmap Grossen enthält eine hohe inländische Wasserstoffproduktion und Investitionen in X-to-Power Kapazitäten, was im Vergleich zu anderen Szenarien teurer ist. Wenn der Stromhandel mit den Nachbarländern jedoch eingeschränkt werden sollte, wird die Roadmap Grossen zum günstigsten Szenario.
Mit dem Update 2026 der Roadmap Grossen wird der kostenintensive Aufbau von hohen Power-to-X-Kapazitäten zu einer bedarfsorientierten Option. Die Kosten für den Umbau des Energiesystems können damit wirksam optimiert werden.
Erwähnenswerte Aspekte zu den Kosten:
- Heute sind wir zu fast 70 Prozent von ausländischen fossilen Energiequellen und Uran abhängig. Durch die vollständige Elektrifizierung und dem Ausstieg aus den fossilen Energien werden massive Kostenverschiebungen stattfinden.
- Ein stabiles Stromsystem basiert auf mehreren, in einem optimalen Mix zusammengefügten Kraftwerkstypen, Speichern und einem effizienten Stromnetz. Der eingeschlagene Weg der Schweiz – das geht in den Diskussionen gerne vergessen – geht mit einem grundlegenden Systemwechsel einher. Heute herrscht grösstenteils die Situation, dass grosse, zentrale Kraftwerke die Bürger:innen, das Gewerbe und die Industrie über die Stromnetze versorgen. Zukünftig werden es zahlreiche kleinere, dezentrale Kraftwerke und lokal organisierte Stromsysteme sein. Und damit ändert sich auch die Finanzierung fundamental.
- Die Investitionen in die zentralen Grosskraftwerke sowie in das dafür notwendige Steuerungs- und Speichersystem tätigte bis vor wenigen Jahren im Wesentlichen die Stromwirtschaft im Besitz der Kantone und Gemeinden. Die Kosten wurden und werden über die Strompreise auf die Konsument:innen abgewälzt.
- Die Investitionen für die dezentralen Kraftwerke wie Photovoltaik-Anlagen hingegen werden zu einem wesentlichen Teil von den Bürger:innen, KMU und Grossunternehmen getragen. Nicht alle Kosten dieser Investitionen werden dabei den Stromkonsument:innen weitergegeben.
- Die Verteilnetzstudie des BFE zeigt, dass bis ins Jahr 2050 auch ohne weitergehende energiepolitische Ziele Investitionen von rund 45 Milliarden Franken für den Erhalt und den Ausbau der Stromnetzinfrastruktur in der Schweiz notwendig werden. Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und die flächendeckende Elektrifizierung von Mobilität und Wärme müssen weitere 37 Milliarden Franken in die Stromnetze investiert werden (siehe Studie Tabelle 1.3). Die Studie macht ebenfalls deutlich, dass dieser Ausbaubedarf massiv reduziert werden kann: Durch Spitzenkappung, netzorientiertes Verhalten mit Anreizen über (dynamische) Strom- und Netztarife und intelligente Steuerungen sowie dem optimalen Einsatz der Flexibilitäten und Batterien. Die Investitionen in diese Batterien und intelligenten Energie- und Leistungs-Managementsysteme werden in den meisten Fällen von den PV-Besitzer:innen bei der Installation der Anlage ohnehin getätigt. Gemäss Tabelle 1.2 der BFE-Studie können durch die Kombination verschiedener Massnahmen die Ausbaukosten um bis zu 22 Milliarden Franken (60 Prozent) reduziert werden.
Flexibilität im Stromnetz bezeichnet die Fähigkeit, Stromerzeugung, Verbrauch und Speicherung anzupassen, um Angebot und Nachfrage auszugleichen. Dies ist notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und das Netz stabil zu halten.
Im Rahmen der Studie «Bereitstellung von Flexibilität durch Elektromobilität und Gebäude» hat die ETHZ zusammen mit weiteren Forschungspartnern das Flexibilitätspotenzial in der Schweiz untersucht. Nachfolgende die wichtigsten Ergebnisse aus der Kurzfassung.
Derzeit stellt die Wasserkraft die wichtigste Quelle für Flexibilität auf Systemebene dar, während geregelte Elektroboiler das Hauptinstrument für Flexibilität auf Netzebene sind. Allerdings entwickeln sich WP (Wärmepumpen) und EV (Elektromobilität) zunehmend zu wertvollen, ergänzenden Quellen für Flexibilität auf der Nachfrageseite. Bis 2050 wird der jährliche Stromverbrauch in der Schweiz – je nach Modellannahmen – auf 9 bis 17 TWh für WP und 11 bis 17 TWh für EV geschätzt.
Die Studie hebt die Rolle von WP und EV als zentrale Ermöglicher von Flexibilität hervor, die den Übergang zur Netto-Null-Zukunft sowohl durch Systemausgleich als auch durch Netzmanagement unterstützen. Die Flexibilität von WP und EV ist wichtig, weil sie eine zeitliche Verschiebung des Stromverbrauchs in Einklang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien erlaubt, wodurch Systemkosten, Strompreise und -importe gesenkt und die Netzbelastung reduziert werden. So kann die Elektrifizierung im Rahmen des Schweizer Netto-Null-Pfads zuverlässig und kosteneffizient voranschreiten.
Potenzial der Flexibilität von WP und EV in der Schweiz bis 2050:
Szenariobasierte Modellresultate; die Werte sind ungefähre Angaben (keine Vorhersagen). Alle Veränderungen werden im Vergleich zu einem „Both off“-Szenario ohne WP- oder EV-Flexibilität angegeben.
- Erhebliche verschiebbare Last von insgesamt etwa 8 TWh (5 TWh durch WP und 3 TWh durch EV)
- Zusätzliche Integration erneuerbarer Energien (+4% durch vermiedene Abregelung von PV und Wind)
- Niedrigere Gesamtsystemkosten (nur WP: -2%, nur EV: -2%, kombiniert: -4%)
- Geringere Netto-Stromimporte (nur WP: -12%, nur EV: -10%, kombiniert: -22%)
- Tiefere durchschnittliche Grosshandelsstrompreise (nur WP: -5%, nur EV: -2%, kombiniert: -7%)
- Weniger benötigte Gaskraftwerkskapazität (nur WP: -8%, nur EV: -14%, kombiniert: -31%)
- Weniger benötigte Batteriespeicherkapazität auf Systemebene (nur WP: -11%, nur EV: -17%, kombiniert: -33%)
Die Ausschöpfung des vollen Flexibilitätspotenzials erfordert technologische Innovationen, aktualisierte regulatorische und politische Rahmenbedingungen sowie verbesserte Markt- und Betriebsmechanismen.
Politische Forderungen
Um die Ziele Netto Null bis 2050 und eine vollständig erneuerbare Energieversorgung der Schweiz zu erreichen, sind folgende Massnahmen nötig:
- Resilienz und Unabhängigkeit. Der rasche Ausbau der Wasserkraft mit den im Stromgesetz beschlossenen Projekten ist unabdingbar, um genügend Speichervolumen und Flexibilität zu erlangen. Zudem braucht es eine Festlegung klarer politischer Rahmenbedingungen für eine dauerhaft sichere Stromversorgung für die Schweiz und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen. Für allfällige kritische Versorgungslagen muss politisch festgelegt werden, ob die Stromversorgung mit Resilienzkraftwerken und/oder mit einer Winterreserve in den Speicherseen sichergestellt werden soll. Die saisonale Wärmespeicherung ist zu fördern und Hürden sind abzubauen.
- Stromabkommen mit der EU. Eine Vereinbarung ist als verlässliche Grundlage für eine langfristig wirtschaftliche und sichere Stromversorgung unerlässlich.
- Energieverbrauch ohne Nutzen minimieren. Bei der Effizienz besteht weiterhin grosses Verbesserungspotenzial. Die Effizienzprogramme von Bund, Kantonen und Gemeinden sind zu intensivieren. Die Auflagen für Verteilnetzbetreiber zu den Stromeffizienz-Massnahmen im Stromgesetz sind durch den Bundesrat wirkungsorientiert auszugestalten. Siehe: «Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten» und «Potenzial und Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz bis 2025».
- Abbau von Hürden zur Elektrifizierung von Verkehr und Gebäuden. Mit einer Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen sollen stärkere Anreize für den Ersatz fossiler Gebäudeheizungen geschaffen werden. Bürokratische Hürden für Gebäude- und Heizungssanierungen müssen abgebaut werden. Mieter:innen sollen Zugang zu Ladestationen für Elektroautos haben. Eine entsprechende Motion ist vom Parlament angenommen worden und in Umsetzung: Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum. Zudem dürfen keine neuen Abgaben für die Elektromobilität eingeführt werden.
- Lokal optimierte Integration von Solarstrom und Elektromobilität. Die Verordnung zum Stromgesetz muss vom Bundesrat so ausgestaltet werden, dass sich der Ausbau der Photovoltaikanlagen langfristig fortsetzt und der Solarstrom optimal ins Stromnetz integriert wird. Das bedeutet: Maximale Anreize für virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) und für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), so wie es das Parlament im Stromgesetz festgelegt hat. Mittels Tarifanreizen der Verteilnetzbetreiber sollen die Strombezüger zudem dazu bewegt werden, mit intelligenten Steuerungen die dezentrale Stromproduktion optimal mit dem Verbrauch in Einklang zu bringen. Die Marktgestaltung mit Energie- und Netztarifen ist so anzupassen, dass der Ausbau der Solarenergie weiterhin auf dem Zielpfad fortschreitet und gleichzeitig die Integration ins Stromnetz optimal erfolgt.
- Intelligenter Um- und Ausbau der Netze. Der Beschleunigungserlass Netze muss rasch umgesetzt werden. Der Smart-Meter-Rollout muss rasch realisiert werden, damit sich intelligente Anwendungen etablieren können. Tarifanreize für Regelenergie und intelligente Netze (etwa mit dem Label SmartGridready) müssen von den Verteilnetzbetreibern und Energieversorgern umgesetzt werden.
- Power-to-X. Die Schweiz soll sich aktiv an der Förderung und Forschung der Power-to-X-Technologie beteiligen, sowie die Planung und Umsetzung von Projekten in der Schweiz vorantreiben. Dies ermöglicht es, Resilienzkraftwerke, Industrieprozesse, Bau- und Landmaschinen, sowie Schwer-, Schiffs- und Flugverkehr fossilfrei zu betreiben. Hierzu ist eine Motion eingereicht, sie wurde vom Bundesrat abgelehnt und aus Fristgründen abgeschrieben: Mehr Versorgungssicherheit im Winter. Mühleberg und Beznau als Standorte für Power-to-X-Anlagen umnutzen.
- Elektromobilität als Teil der Lösung. Mit dem schnell wachsenden Anteil an Elektrofahrzeugen geht eine Zunahme an verfügbarer Speicherkapazität einher. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die zur wirkungsvollen Integration mobiler Batteriespeicher ins Stromsystem beitragen (Bidirektionales Laden, Vehicle to Grid). Siehe dazu auch Studie ETH Zürich.
Die Schweiz kann sich bis 2050 komplett erneuerbar, CO2-neutral und eigenständig mit Energie versorgen. Und das zu tieferen Kosten als bisher. Davon bin ich überzeugt.
Jürg Grossen,
Unternehmer und Nationalrat
Résumé
Die Schweiz befindet sich auf gutem Weg, ihre Ziele bis 2050 zu erreichen. Unser Land kann sich ab spätestens 2050 eigenständig und komplett mit erneuerbarer Energie versorgen – dank beinahe kompletter Elektrifizierung und mit Netto Null CO2.
Neben der Stromeffizienz und dem starken Ausbau der Solarenergie ist die optimierte Bewirtschaftung der Speicherwasserkraft ein zentraler Schlüssel zur Eigenständigkeit. Das neue «Dreamteam» Wasserkraft und Solarstrom macht es möglich. Für zusätzliche Versorgungssicherheit und Resilienz sowie den fossilfreien Betrieb von Bau- und Landmaschinen, Schiffs- und Flugverkehr, ist Power-to-X eine sinnvolle Option. Über Power-to-X-to-Power kann zudem der Stromüberschuss der Sommermonate in die aus Sicht der Versorgung kritischen Wintermonate übertragen werden.
Über alle Investitions- und Betriebskosten gesehen sinken die jährlichen Energiekosten für die Konsument:innen gegenüber dem Szenario «Weiter wie bisher». Das belegt eine Studie der ETH Zürich zur Roadmap Grossen. Das bedeutet auch: Der eingeschlagene Weg ist finanzierbar.
Dank
Ich bedanke mich herzlich bei meinen Co-Autoren Selina Davatz und Mario Rubin, beide Energieberater in unserer Firma. Ein Riesendank geht an die ganze elektroplan Buchs & Grossen AG, welche diese Roadmap erst möglich macht. Ein grosses Dankeschön geht an die zahlreichen Fachpersonen, die mein Update 2025 kommentiert und Inputs geliefert haben, so Stefan Batzli aeesuisse, Fabian Etter Swisscleantech, Thomas Nordmann TNC Consulting AG, Barbara Schaffner GLP, Matthias Egli und David Stickelberger Swissolar, Alexander Keberle Economiesuisse, etc.
Mein Dank geht zudem an alle Unterstützerinnen und Unterstützer sowie an alle engagierten Energie-Fachspezialisten in Unternehmen, Verbänden, Organisationen, Verwaltung und Politik für ihren täglichen Einsatz zugunsten der Energiewende.
Impressum
Autor: Jürg Grossen, Frutigen
Co-Autoren: Selina Davatz, Bleiken, und Mario Rubin, Frutigen
Mitarbeit: Nicola Brusa, Yverdon
Berechnungen und Grafiken: Mario Rubin, Frutigen
Fotos: Startbild Ales Krivec, Abschlussbild Quentin Menini, Porträt Simon Zangger
Umsetzung Online: Maximilian Rosenberger, Damjan Schertenleib, itlink.swiss





